Auch wir als Feuerwehr gelten als Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur. Um auch in Zeiten des grassierenden Coronavirus SARS-CoV-2, weiterhin einsatzbereit und somit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger da zu sein, haben wir weitreichende Beschränkungen, was den Übungsdienst und sonstige feuerwehrinternen Termine betrifft, veranlasst.

 

Es werden bis auf weiteres keine Übungen, Besprechungen oder sonstige Termine mehr stattfinden, bei denen mehrere Feuerwehrangehörige zusammentreffen.

Durch die Feuerwehrführung findet eine ständige Neubewertung der Lage, in enger Zusammenarbeit mit unserem Bürgermeister statt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Sie können sich aber sicher sein, dass wir im Notfall für Sie da sind. Der Einsatzbetrieb ist durch die zuvor genannten Einschränkungen nicht betroffen.

Wählen Sie bei Bränden, Unfällen und medizinischen Notfällen, wie gehabt die Telefonnummer 112. Die Leitstelle wird Ihren Anruf entgegennehmen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen und uns bei Bedarf alarmieren. Die 112 ist aber nicht die richtige Nummer, wenn Sie Fragen zum neuartigen Corona-Virus haben oder sie befürchten, Sie könnten sich mit COVID-19 angesteckt haben. Wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch an Ihren Hausarzt oder an das unten erwähnte Bürgertelefon des Landratsamtes.

Informationen zu diversen Notfallnummern, finden Sie unter der Rubrik „Service – Wichtige Telefonnummern“ auf unserer Homepage.

Aktuelle Informationen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trochtelfingen, finden Sie auch unter der Rubrik „Rathaus – Aktuelles“ auf der Homepage der Stadt Trochtelfingen.

Das Landratsamt Reutlingen hat ein Bürgertelefon eingerichtet, an welches Sie sich wenden können, wenn sie unsicher sind ob sie mit Covid-19 infiziert sind und wie sie sich in diesem Fall verhalten sollen. Dieses erreichen Sie unter 07121/480-4399. Auf der Homepage des Landratsamtes finden sie auch noch weiterführende Informationen zur Corona-Situation.

Wenn Sie sich umfangreich informieren möchten, können Sie dies auf den entsprechenden Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) tun.

Aktuelle Informationen und Beschlüsse, werden auf den Seiten der Landesregierung veröffentlicht.